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Swiss Company Formation & Administration

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"Die Schweiz, ein sicheres, wirtschaftsfreundliches und steuergünstiges Land mit dem weltweiten Ruf für 
garantierte Qualität".

Schweizer Aufenthaltsbewilligung

Für Geschäftsleute und deren Familien gibt es viele Vorteile, welche man mit einem Wohnsitz in der Schweiz erlangt: 

- Ausgezeichnete Lebenserwartung
- Ausgezeichnete Lage für europäische Reisen
- Niedrige Einkommenssteuern
- Schutz von Reichtum & Vermögen
- Ein sicherer Hafen - exzellente persönliche und finanzielle Sicherheit

Wenn Sie eine Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz in Erwägung ziehen, sollten Sie eine eigene Residenz in der Schweiz bei der kurz- oder langfristigen Planung berücksichtigen.

Für Personen, die ein Unternehmen in der Schweiz gründen, gibt es mehrere Wege um eine Aufenthaltsbewilligung zu erwerben. 

Im Wesentlichen nehmen diejenigen, die ein Unternehmen gründen oder die in der Schweiz von einer Gesellschaft beschäftigt werden, eine Verpflichtung auf sich, die einen Wohnsitz, eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsbewilligung mit sich zieht, welche von den Migrationsbehörden des jeweiligen Kantons ausgestellt werden.

Für EU / EFTA-Bürger

Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU besagt, dass Bürger aus EU- und EFTA-Länder in der Schweiz leben und arbeiten dürfen wie Schweizer Staatsagehörige. Dies gilt für die Bürger der EU-28 Mitgliedstaaten sowie für die EFTA-Mitglieder Island, Liechtenstein und Norwegen.

Für Nicht-EU / -EFTA-Staaten Bürger...

Für Bürger, die keinem EU- oder EFTA-Land angehören, gibt es unterschiedliche Anforderungen für das Einholen einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Generell liegt die Genehmigung im Ermessen der zuständigen kantonalen Migrationsbehörden und unterliegt einer festen Quotenregelung.

Nationale Mitarbeiter und Mitglieder der Staaten, mit denen die Schweiz eine freie Vereinbarung hat, haben Vorrang auf dem Schweizer Arbeitsmarkt.

Drittstaatsangehörige können nur eingesetzt werden, wenn kein geeigneter Mitarbeiter aus der Schweiz oder einem anderen EU-/EFTA-Land den Posten besetzen kann.


Folgende Personen sind berechtigt zu arbeiten:

Leitende Angestellte, Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeiter, die über einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung verfügen.

Je nach Beruf oder Spezialisierung können Personen mit besonderen fachlichen Ausbildungen und mehreren Jahren Berufserfahrung auch ermächtigt werden zu arbeiten. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird nicht nur auf fachliche Qualifikationen, sondern auch auf die Integrationskriterien ausgelegt. Eine Person, die die Fähigkeit hat sich fachlich, sozial, sprachlich und dem Alter entsprechend anzupassen, kann mit einer starken Wahrscheinlichkeit damit rechnen, langfristig in den Schweizerischen Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft integriert zu werden.

Gehälter und Arbeitsbedingungen müssen gleich hoch wie für die Schweizer Staatsangehörigen sein.

Investitions-Route...

Alternativ akzeptieren viele Kantone Anträge auf Aufenthaltsbewilligungen von Nicht-EU Bürgern, die ein Unternehmen oder ein Geschäft gründen und Investitionen in der Schweiz tätigen wollen. Die Akzeptanz ist von der Höhe der Investitionen, der Zahl der Schweizer Beschäftigten, der Natur des Geschäfts, sowie von anderen Faktoren des betreffenden Kantons abhängig.

Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen:

  • G Zulassung – für den grenzüberschreitenden EU-Pendler
  • 120 Tage Zulassung - für kurzfristige Aufträge
  • L Zulassung – Kurzaufenthaltsbewilligung für bis zu 12 Monate
  • B Zulassung – Aufenthaltsbewilligung für 1 bis 5 Jahre bei unbefristeter Anstellung
  • C Zulassung – Niederlassungsbewilligung nach einem Aufenthalt von 5 oder 10 Jahren

Pauschalbesteuerung

Für Nicht-EU-/EFTA-Bürger gibt es eine weitere Sonderbewilligung: Wenn ihr steuerbares Einkommen 588'000 Franken und ihr steuerbares Vermögen 11,76 Millionen Franken übersteigt, dürfen Ausländer im Kanton Zug auch ohne Erwerbstätigkeit leben und von der Pauschalbesteuerung profitieren.

Wir sind imstande, Geschäftsinhaber, Unternehmer, Führungskräfte und Fachkräfte sowie ihre Familien bei der Erlangung eines Schweizer Wohnsitzes und beim Umzug in die Schweiz zu unterstützen. 

Bitte rufen Sie uns für ein vertrauliches Gespräch an.