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Swiss Company Formation & Administration

Besteuerung

"Die Schweiz, ein sicheres, wirtschaftsfreundliches und steuergünstiges Land mit dem weltweiten Ruf für garantierte Qualität".

Besteuerung von Schweizer Holdinggesellschaft

Schweizer Holdinggesellschaften - Kanton Zug

Eine Schweizer Holdinggesellschaft ist eine Gesellschaft (GmbH oder AG), deren primärer Zweck darin besteht, Beteiligungen an anderen Firmen zu halten und zu verwalten. Um sich nach dem Schweizerischen Steuerrecht als Holdinggesellschaft zu klassifizieren, dürfen unter anderem keine gewerblichen, industriellen oder kommerziellen Tätigkeiten in der Schweiz ausgeübt werden. Der Kanton Zug ist mit Abstand die populärste Wahl für den Aufbau einer Holdinggesellschaft in der Schweiz. Dank seiner niedrigen Besteuerung, dem etablierten Standort und dem geschäftlichen Umfeld liegt der Anteil von gegründeten Holdinggesellschaften im Kanton Zug bei 1 zu 4. Andere Regelungen, die bei einer Holdinggesellschaft gewährleistet werden müssen um sich diesen Status zu erhalten:

1. Die gehaltenen Investitionen oder die verdienten Erlöse aus den Beteiligungen an anderen Unternehmen müssen mindestens 2/3 des gesamten Vermögens und/oder das gesamte Einkommen der Gesellschaft vertreten.

2. Es muss mindestens eine Beteiligung von 10% des gesamten Aktienkapitals aller Beteiligungen, deren Werte CHF 1 Mio. übersteigt, qualifiziert sein.

3. Die minimale Haltedauer einer Beteiligung muss länger als ein Jahr sein.

Die Steuerprivilegien für Schweizer Holdinggesellschaften, also der reduzierte Kapitalsteuersatz und das Entfallen der Gewinnsteuer auf Kantonsebene, enden am 31.12.2019. Stattdessen profitieren Holdinggesellschaften im Kanton Zug ab dem 01.01.2020 von einem verringerten Gewinnsteuersatz über alle Stufen (Bund, Kanton und Gemeinde) von 11.91%. Zudem ist ein zusätzlicher Abzug für Forschungs- und Entwicklungskosten von 50% zulässig. Der Reingewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten kann neuerdings mit einer Ermässigung von 90% in die Berechnung des steuerbaren Reingewinns einbezogen werden. Die Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierenden Beteiligungen bei natürlichen Personen bleibt im Kanton Zug bei 50%, während für die direkte Bundessteuer eine Erhöhung von 60% auf 70% erfolgt.

Obwohl es Schweizer Holdinggesellschaften nicht gestattet ist, Geschäftsaktivitäten in der Schweiz zu führen, sind folgende Tätigkeiten dennoch erlaubt:

a) Die Vermögensverwaltung, sprich die Verwaltung von Liquiditätsüberschüssen und ausländischem gewerblichen Eigentum.

b) Die Aufgaben der Konzernführung (meistens Kostenaufschlagsmethode zu Verrechnungspreis-Zwecken).

c) Ausländische (Nicht-Schweizer) Geschäftstätigkeit einschliesslich der Realisierung von gewerblichem Eigentum.

Gemäss Holdinggesellschaften kann es sinnvoll sein ein breites Spektrum von Aktivitäten abzudecken anstatt ausschliesslich Anteile an anderen Unternehmen zu halten. Dazu sollte im Vorfeld der Gründung eine kompetente Beratung beantragt werden.

September, 2019

Vergleich von gemeinsamen europäischen Holdinggesellschaft Jurisdiktionen: 

 SchweizNiederlandeZypernLuxemburgIrland
DDT's8092346463
Steuerbefreiung von Beteiligungen
DividendenJaJaJaJaJa (Bedingungen)
VeräusserungsgewinneJaJaJaJaJa
Passives EinkommenJa (nur kantonale Befreiung)NeinNein (Bedingungen)NeinNein
Qualifying für Dividendenbefreiung
Min. % Holding10% oder CHF 1 Mio5%Keine10% oder EUR 1.2 Mio5%
Min. HaltedauerNeinNeinNein1 JahrNein
Befreiung von Veräusserungsgewinnen
Min. % Holding10% oder CHF 2 Mio5%Keine10% oder EUR 6 Mio5%
Min. Haltedauer1 JahrNeinNein1 Jahr1 Jahr
Besteuerung von ausländischen TochtergesellschaftenNeinNein (Bedingungen)Nein (Bedingungen)Nein (Bedingungen)Ja
Unternehmenssteuern7.8% (nur Bundessteuer)25% (20% auf den ersten EUR 200k)10%28.8%12.5-25%
Kapitalsteuern1% (Bedingungen)NeinNeinNeinNein
Übertragen von Steuern / StempelabgabenNein (Ja für Effektenhändler)Nein (Bedingungen)Nein (Bedingungen)Nein (Bedingungen)Nein
Zulässige Abzüge
KapitalverlusteJa Nein (Bedingungen)JaJaNein (Bedingungen)
ZinskostenJaJa (Bedingungen)JaJaJa (Bedingungen)
Verhältnis Nettoverschuldung zu Eigenkapital7:33:1Keine6:1Keine
CFC LegalisierungNeinNeinNeinNeinNein
Vorabentscheidungen verfügbarJa JaJaJaJa
Quellensteuer Dividenden
Normalsatz (Reduktion unter DDT)35%15%Keine15% (Bedingungen)20%
Niedrigste Rate Nicht-EU Vertrag0%0%Keine0%0%
EU-Mutter BefreiungJaJaJaJaJa
Min. Beteiligungsanforderung25%5%Keine10% oder EUR 1.2 Mio5%
Min. Haltedauer2 Jahre2 JahreKeine1 Jahr Keine
Liquidation (ausserhalb der EU oder DDT)35%15%KeineKeineKeine
Interesse (ausserhalb DDT)NeinNeinNeinNein (Bedingungen)Nein
Lizenzgebühren (ausserhalb DDT)0%NeinNein10-12%20% (Ausnahmen)
DDT = Double Taxation Treaty (Doppelbesteuerungsabkommen)